Die Clearingmitglieder haben für die Abwicklung ihrer Geschäfte und der Geschäfte der Kunden Abwicklungssicherheiten (für Non-Clearingmitglieder und Sonstige Kunden bei gewählter getrennter Hinterlegung sowie Registrierte Kunden jeweils auf deren getrennten Sicherheitenkonten und/oder -depots) zu hinterlegen.

Berechnung der Marginhöhe 

Zur Absicherung des Abwicklungsrisikos hinterlegen Börsemitglieder, die unmittelbar an der Abwicklung teilnehmen, Sicherheiten zugunsten der CCPA. Die Berechnung der Sicherheitenerfordernisse (Margin Calculation Methodology) erfolgt auf Basis der offenen saldierten Geschäfte unter Verwendung von Risikofaktoren.

Die Risikofaktoren betragen für: 

Anleihen0,095
Fonds0,10
Zertifikate0,35
Bezugsrechte0,10
Optionsscheine0,9999

 

Für Aktien, Partizipationsscheine, Genußscheine und ETF's werden die Risk Faktoren täglich berechnet.

Durch eine automatische Überwachung wird sichergestellt, dass der Wert der hinterlegten Sicherheiten dem errechneten Abwicklungsrisiko entspricht. So sorgt die CCPA, ohne unnötige Liquiditätsbildung, für die vollumfängliche Besicherung des aktuellen Abwicklungsrisikos.

Laut Artikel 38 EMIR stellt die CCPA den Clearingmitgliedern ein Margin-Simulationsinstrument zur Verfügung. Dieses ermöglicht den Teilnehmern, den Betrag auf Bruttobasis zu ermitteln, den die CCPA beim Clearing eines neuen Geschäfts zusätzlich als Einschusszahlung verlangen könnte. Dieses Instrument ist ebenfalls im Clearing System BCS (unter Risk Management – What if) verfügbar. Die Ergebnisse der Simulation sind unverbindlich.