Vor und während der Teilnahme an der Abwicklung evaluiert die CCPA die aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Lage jedes unmittelbaren Abwicklungsteilnehmers.
Die Bonitätsprüfung erfolgt auf Basis der vom Clearingmitglied übermittelten Geschäftsberichte und Informationen und umfasst die Berechnung von klassischen Bilanzkennzahlen.
Mit Hilfe dieser Kennzahlen wird der Abwicklungsteilnehmer in Bonitätsklassen von 1 bis 5 eingeordnet. Die Klasse 1 repräsentiert ein Unternehmen mit bester Bonität, die Klasse 5 ein Unternehmen mit niedriger Bonität.
Bilanzkennzahlen
- Eigenkapitalquote
- Kapitalrendite (ROI)
- Cashflow gem. Unternehmensreorganisationsgesetz in Prozent vom Betriebsergebnis (aus Verkäufen)
- Fiktive Schuldentilgungsdauer gem. Unternehmensreorganisationsgesetz
Risikoaufschläge
Bonitätsklasse | Aufschlag |
1 - 3 | 0 % |
4 | 5 % |
5 | 10 % |