Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) ist am 16. August 2012 in Kraft getreten und soll einen einheitlichen aufsichtsrechtlichen Rahmen für Zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) schaffen.

Verordnung (EU) Nr. 648/2012

 

Insbesondere regelt EMIR:

  • Standardisierte OTC-Derivate die einer Clearingpflicht unterliegen,
  • Derivategeschäfte, die einer Meldepflicht an Transaktionsregister zur Erhöhung der Transparenz unterliegen sowie
  • besondere Anforderungen an das Risikomanagement, auch bei nicht über CCPs gehandelte OTC-Derivate.

 

Am 14. August 2014 wurde die CCP Austria nach Art. 14 Abs. 1 EMIR zugelassen. Diese Zulassung ist für die Europäische Union gültig. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist die für Österreich zuständige Behörde gemäß Art. 10 Abs. 5 und Art. 22 Abs. 1 EMIR, wobei sie zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht eng mit der
Oesterreichischen Nationalbank zusammenarbeitet. 

Die CCP Austria ist außerdem Mitglied der European Association of CCP Clearing Houses (EACH), welche die Interessen der europäischen CCPs vertritt und als Diskussionsplattform dient.