Jedes Clearingmitglied ist verpflichtet, bei den Abwicklungseinrichtungen (oder, im Falle von Konten, gegebenenfalls bei einer kontoführenden Bank), oder über einen Abwicklungs-Agenten, Konten und Depots für die Abwicklung und Besicherung der Geschäfte zu unterhalten und die erforderlichen Einzugsermächtigungen, Zeichnungsberechtigungen und Verpfändungserklärungen zu erteilen.

Folgende Konten und Depots sind einzurichten:

Abwicklungskonten und -depots

  • ein oder mehrere Geldkonten je Abwicklungswährung zur Abwicklung der Geldverrechnung bei einer Abwicklungsbank oder Zentralbank und 
  • ein oder mehrere Depots zur Abwicklung der Wertpapiertransaktionen bei der CSD.

Sicherheitenkonten und -depots bei den Sicherheitenverwahrern

  • ein oder mehrere Sicherheitenkonten für Geldsicherheiten und optional
  • ein oder mehrere Sicherheitendepots zur Verwahrung von Wertpapiersicherheiten. 

Weiterfühende Informationen

OeKB Account Information

OeKB CSD

Oesterreichische Nationalbank (OeNB)