Jedes Clearingmitglied ist verpflichtet, bei den Abwicklungseinrichtungen (oder, im Falle von Konten, gegebenenfalls bei einer kontoführenden Bank), oder über einen Abwicklungs-Agenten, Konten und Depots für die Abwicklung und Besicherung der Geschäfte zu unterhalten und die erforderlichen Einzugsermächtigungen, Zeichnungsberechtigungen und Verpfändungserklärungen zu erteilen.
Folgende Konten und Depots sind einzurichten:
Abwicklungskonten und -depots
- ein oder mehrere Geldkonten je Abwicklungswährung zur Abwicklung der Geldverrechnung bei einer Abwicklungsbank oder Zentralbank und
- ein oder mehrere Depots zur Abwicklung der Wertpapiertransaktionen bei der CSD.
Sicherheitenkonten und -depots bei den Sicherheitenverwahrern
- ein oder mehrere Sicherheitenkonten für Geldsicherheiten und optional
- ein oder mehrere Sicherheitendepots zur Verwahrung von Wertpapiersicherheiten.