Im Auftrag der CCPA werden das Settlement der Geschäfte und die Verwahrung von Abwicklungssicherheiten von den Abwicklungseinrichtungen (Abwicklungsbank, CSD und Sicherheitenverwahrer) vorgenommen. Den Abwicklungseinrichtungen obliegt daher
- die zeitgerechte Buchung der Wertpapiere und Zahlungen bei vorhandener Deckung auf Liefer- und Übernehmerseite am Erfüllungstag, wobei die Wertpapierbuchungen von der CSD und die Zahlungsbuchungen bei einer Abwicklungsbank gebucht werden, und
- die Verwahrung, banktechnische Verwaltung und Bewertung der Abwicklungssicherheiten, wobei die Abwicklungssicherheiten von einem Sicherheitenverwahrer verwahrt werden.
Abwicklungsbank
eine Zentralbank oder ein zugelassenes Kreditinstitut, das nach einer internen Bewertung der CCP ein geringes Kredit- und Marktrisiko aufweist.
CSD (Central Securities Depository)
eine Gesellschaft, die insbesondere die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren sowie die Abrechnung von Wertpapiertransaktionen vornimmt.
Sicherheitenverwahrer
ein zugelassenes Kreditinstitut oder eine Zentralbank, welche die Verwahrung von Abwicklungssicherheiten im Auftrag der CCPA wahrnehmen.
Abwicklungseinrichtungen der CCPA
Als Abwicklungsbank nutzt die CCPA die Oesterreichische Nationalbank (OeNB), die Zentralbank der Republik Österreich, für das Clearing. Einige Clearingmitglieder verwenden jedoch diesbezüglich die Zentralbank ihres Landes. Für die Abwicklung der Gebühren sind Konten bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB AG) einzurichten.
Für die Aufgaben eines Central Securities Depository bzw. zugelassenen Zentralverwahrers unterhält die CCPA eine Kooperation mit der OeKB CSD GmbH, die eine Tochterfirma der OeKB AG verkörpert. Die OeKB CSD GmbH ist für die Verwahrung der Wertpapiere zuständig.
Zur Verwahrung der Abwicklungssicherheiten kollaboriert die CCPA mit zwei Sicherheitenverwahrern. Für die Verwahrung der in Cash hinterlegten Sicherheiten ist die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB AG) zuständig. Die Wertpapiersicherheiten werden von der OeKB CSD GmbH betreut.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Abwicklungseinrichtungen, soweit sie nicht in Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CCPA und dem Börsegesetz stehen.
Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB AG)